
Niederweningen, 14. Februar 2005
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Bucher Industries führt Einheitsnamenaktie ein
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Der Verwaltungsrat der Bucher Industries AG wird der Generalversammlung vom 26. April 2005 die Einführung einer Einheitsnamenaktie beantragen. Mit der Vereinfachung der Stimmrechts- und Kapitalstruktur folgt der Technologiekonzern den internationalen und nationalen Standards und stellt künftig alle Aktionäre gleich nach dem Prinzip "eine Aktie - eine Stimme". Die vereinfachte Aktienstruktur wird die Aktienliquidität erhöhen und bietet dem Unternehmen eine gute Grundlage für künftiges Wachstum.
Mit der vorgeschlagenen Schaffung einer Einheitsnamenaktie will der Verwaltungsrat die Öffnung des in seinen Spezialgebieten weltweit führenden Unternehmens im Sinne einer zeitgemässen, zukunftsorientierten Publikumsaktiengesellschaft konsequent umsetzen. Durch die Einführung der neuen Aktie und den Verzicht auf eine prozentuale Stimmrechtsbeschränkung und Vinkulierung folgt Bucher Industries den internationalen und nationalen Corporate Governance Standards. Im Weiteren schlägt der Verwaltungsrat vor, die bestehende Opting-out-Klausel aufzuheben und eine Opting-up-Klausel mit einer Angebotspflicht ab 40% der Stimmrechte einzuführen. Die Aktionärsgruppe aus Mitgliedern der Gründerfamilie, die mit dem Besitz aller Namenaktien und mit Einschluss eines Aktienpakets aus Inhaberaktien rund 72% der Stimmrechte auf sich vereinigt, wird nach Einführung der Einheitsnamenaktie über 34% der Stimmrechte halten. Sie unterstützt den Antrag des Verwaltungsrates ausdrücklich und wird ihren Aktionärsbindungsvertrag auch in der neuen Aktienstruktur unverändert fortführen im Sinne eines langfristig ausgerichteten industriellen Engagements. Im Interesse aller Anspruchsgruppen des Unternehmens Eine Reihe von Fakten haben den Verwaltungsrat bewogen, diesen Schritt im Interesse des Unternehmens und seiner Anspruchsgruppen vorzuschlagen. Es sind dies:
Split der Inhaberaktien und Umwandlung in Namenaktien Jede bestehende Inhaberaktie im Nennwert von 1.00 CHF wird in 5 Namenaktien im Nennwert von je 0.20 CHF gesplittet und umgewandelt. Das gesamthaft unveränderte nominale Aktienkapital wird neu 10'565'900 Namenaktien im Nennwert von je 0.20 CHF umfassen. Heute setzt sich das Aktienkapital der Bucher Industries AG aus 1'415'680 Inhaberaktien im Nennwert von 1.00 CHF und 3'487'500 Namenaktien im Nennwert von 0.20 CHF zusammen. Alle Inhaberaktien verfügen über 29% und alle Namenaktien über 71% der Stimmrechte. Die neue Kapitalstruktur beinhaltet ausschliesslich Namenaktien mit einheitlichem Nennwert und der Anteil der Stimmrechte entspricht dem Kapitalanteil. Sie unterliegt der Zustimmung durch die Generalversammlung vom 26. April 2005. Der Split der Inhaberaktien und die Umwandlung in Namenaktien sollen wenige Tage nach der Zustimmung durch die Generalversammlung erfolgen. In den darauf folgenden Wochen werden die Inhaberaktionäre informiert, um die Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft vornehmen zu können. Bucher Industries ist ein weltweit tätiger Technologiekonzern mit führenden Marktstellungen in Spezialgebieten des Maschinen- und Fahrzeugbaus. Die Tätigkeitsgebiete umfassen spezialisierte Landmaschinen, Kommunalfahrzeuge, Wein- und Fruchtsaftproduktionsanlagen, Hydraulikkomponenten, sowie Produktionsanlagen für die Behälterglasindustrie. Bucher Industries ist seit 1986 an der Schweizer Börse kotiert. Der Konzern erzielte 2004 mit rund 5800 Beschäftigten einen Umsatz von 1.64 Milliarden CHF. Die Ergebniszahlen und der Geschäftsbericht für das positiv verlaufene Geschäftjahr 2004 werden am 17. März 2005 veröffentlicht. Kontakt Rudolf Hauser, Präsident des VR Philip Mosimann, CEO Roger Baillod, CFO Telefon +41 44 857 22 07 |
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| 14.02.2005 Bucher Industries führt Einheitsnamenaktie ein |