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Vergütungssystem
Das Vergütungssystem von Bucher Industries richtet das Interesse des Managements auf dasjenige des Konzerns, der Aktionäre und der übrigen Stakeholder aus. Die eingesetzten Elemente der Vergütung berücksichtigen kurz- und langfristige Aspekte einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und fördern ein gesundes, leistungsorientiertes Verhalten. Es zielt weiter darauf ab, hoch qualifizierte Führungs- und Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Dabei liegen die Schwerpunkte auf wettbewerbsfähigen Vergütungen mit einem moderaten fixen Element sowie leistungsabhängige Komponenten in bar und Beteiligungen am Unternehmen. Die Vergütungskomponenten bestehen aus einem Basisgehalt, dem Bonus Plan, dem Long Term Bonus Plan sowie dem Optionsplan. Die leistungsabhängigen Komponenten werden nach Genehmigung der Jahresrechnung des Berichtsjahres durch den Verwaltungsrat im Frühling des laufenden Jahres ausbezahlt.
Basisgehalt
Bei der Festlegung des Basisgehalts werden länderspezifische Marktdaten für die in Frage stehende Position zugezogen sowie die individuelle Verantwortung und Erfahrung berücksichtigt. Zusätzlich wird das Basisgehalt alle drei bis fünf Jahre mit einem internationalen Gradingsystem verglichen und wenn nötig vom Compensation Committee angepasst.
Bonus Plan
Der Bonus ist eine leistungsabhängige Komponente zur Vergütung der Konzernleitungsmitglieder und des obersten Managements, die in bar ausbezahlt wird. Seine Höhe ist abhängig vom Erreichen jährlich festgelegter finanzieller Ziele des Konzerns und der Divisionen sowie persönlicher Ziele. Je nach Zielerreichung beträgt die Bandbreite des Bonus für den Vorsitzenden der Konzernleitung 0 bis 100 % und die übrigen Mitglieder der Konzernleitung 0 bis 80 % des Basisgehalts. Die finanziellen Kriterien des Bonus für den Vorsitzenden der Konzernleitung und den Leiter Finanzen und Controlling sind «Konzernergebnis» und «Nettoaktivenrendite RONOA» des Konzerns. Für die übrigen Konzernleitungsmitglieder werden die finanziellen Kriterien «Betriebsergebnis EBIT» und «Nettoaktiven in Prozent des Umsatzes» ihrer Division herangezogen.
Long Term Bonus Plan
Der Long Term Bonus ist ein auf Aktien basiertes, langfristiges und erfolgsabhängiges Vergütungselement für den Präsidenten des Verwaltungsrats und die Mitglieder der Konzernleitung. Die finanziellen Ziele basieren auf der dreijährigen Mittelfristplanung des Konzerns. Die finanziellen Kriterien sind «Gewinn pro Aktie» und «Nettoaktivenrendite RONOA». Die Anzahl der zuzuteilenden Aktien bei Zielerreichung und die finanziellen Ziele werden jährlich vor Beginn der dreijährigen Bemessungsperiode vom Compensation Committee auf Antrag des Vorsitzenden der Konzernleitung festgelegt. Je nach Zielerreichung beträgt die Bandbreite des Long Term Bonus Plans 0 % bis 150 % der zugeteilten Aktien, wobei die wertmässige Obergrenze für den Präsidenten des Verwaltungsrats CHF 400 000, für den Vorsitzenden der Konzernleitung CHF 900 000 und für die übrigen Konzernleitungsmitglieder CHF 120 000 beträgt. Die erworbenen Aktien unterliegen einer dreijährigen Sperrfrist. Im Berichtsjahr legte der Verwaltungsrat die Zuteilungskriterien ohne Veränderung der wertmässigen Obergrenzen neu fest. Die bisherige feste Zuteilung von Aktien wurde ersetzt durch eine Zuteilung, die auf einem jährlich festgelegten Prozentsatz des Basisgehalts und dem Jahresdurchschnitt des Aktienkurses des der Bemessungsperiode vorangegangenen Geschäftsjahrs berechnet wird. Bei Zielerreichung beträgt dieser Prozentsatz für den Präsidenten des Verwaltungsrats 50 %, den Vorsitzenden der Konzernleitung 80 % und die übrigen Mitglieder der Konzernleitung 10 bis 20 % des Basisgehalts. Diese Neuerung kommt erstmals für die Bemessungsperiode 2008 bis 2010 zur Anwendung. Für die Bemessungsperioden 2006 bis 2008 und 2007 bis 2009 gelten noch die festen Zuteilungen.
Optionsplan
Der Optionsplan besteht in der Ausgabe von Optionen. Neben den Mitgliedern der Konzernleitung nimmt das oberste Management des Konzerns und der Divisionen daran teil. Das Compensation Committee entscheidet auf Antrag des Vorsitzenden der Konzernleitung über die Teilnehmer. Der Ausgabepreis für die Optionen wird mit dem Durchschnittskurs der Börsenendkurse der 20 Börsentage vor dem jährlichen Zuteilungsdatum festgelegt. Der so bestimmte Ausgabepreis kann nicht mehr verändert werden. Die Optionsdauer beträgt zehn Jahre und die Freigabe zur Ausübung der Optionen erfolgt zu gleichen Teilen jährlich gestaffelt über vier Jahre. Die festen Optionszuteilungen entsprechen der Position und Verantwortung der Teilnehmer. Das Bezugsverhältnis für eine Option beträgt eine Aktie.
Abgangsentschädigungen
Es bestehen keine Systeme für Abgangsentschädigungen und es wurden im Berichtsjahr auch keine ausgerichtet. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen als durch Kündigung werden der Bonus und der Long Term Bonus pro rata temporis in dem Jahr ausbezahlt, in dem der Verwaltungsrat die Zielerreichung genehmigt hat. Die zugeteilten Optionen aus dem Optionsplan müssen innerhalb von sechs Monaten ausgeübt werden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung verfallen die Ansprüche aus dem Long Term Bonus Plan und alle nicht fälligen Optionen. Die ausübbaren Optionen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Kündigung ausgeübt werden.
Inhalt und Festsetzungsverfahren
Das Compensation Committee überprüft das Vergütungssystem und die einzelenen Elemente periodisch und schlägt dem Verwaltungsrat bei Bedarf Anpassungen vor. Das Compensation Committee beantragt dem Verwaltungsrat jährlich die Vergütung für den Präsidenten sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats. Im Rahmen des Vergütungssystems legt das Compensation Committee auf Antrag des Vorsitzenden der Konzernleitung jährlich die einzelnen Vergütungselemente sowie die Vergütungen für die Mitglieder der Konzernleitung fest. Das Compensation Committee entscheidet auf Antrag des Vorsitzenden der Konzernleitung auch über die Teilnehmer des obersten Managements am Optionsplan. Die Vergütungen für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung sind nach dem Accrual-Prinzip dargestellt.
Vergütung Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine nicht leistungsabhängige Vergütung, die jährlich vom Compensation Committee beantragt und vom Gesamtverwaltungsrat festgelegt wird. Die Vergütung beinhaltet einen Grundbetrag in Form von Aktienzuteilungen sowie pauschale Vergütungen in bar für die Arbeit in den Ausschüssen und für Spesen. Der Präsident erhält zusätzlich zum Grundbetrag ein Basisgehalt sowie Aktienzuteilungen aus dem erfolgsabhängigen Long Term Bonus Plan. Der Grundbetrag wird jährlich festgelegt. Er betrug im Berichtsjahr für den Präsidenten CHF 120 000, den Vizepräsidenten CHF 105 000 und die Mitglieder des Verwaltungsrats CHF 90 000. Die entsprechenden Aktienzuteilungen erfolgten aufgrund des durchschnittlichen Börsenkurses im Berichtsjahr von CHF 198.10 und wurden zum Jahresendkurs von CHF 261.00 bewertet. Die zugeteilten Aktien unterliegen einer dreijährigen Sperrfrist. Die im Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen des Verwaltungsrats sowie die gehaltenen Beteiligungsrechte am Ende des Berichtsjahres finden sich auf den Seiten 20 und 21 dieses Geschäftsberichts.
Vergütung Konzernleitung
Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten als Vergütung ein ihrer Verantwortung und Erfahrung entsprechendes Basisgehalt, einen jährlichen, leistungsabhängigen Bonus in bar, Aktien gemäss dem Long Term Bonus Plan sowie Optionen gemäss dem Optionsplan. Weitere Vergütungen sind Pauschalspesen für Repräsentation und die Zuverfügungstellung eines Firmenwagens der Mittelklasse sowie überobligatorische Vorsorgebeiträge. Die Aktienzuteilungen aus dem Long Term Bonus Plan wurden zum Jahresendkurs von CHF 261.00 bewertet. Die Bewertung der Optionen erfolgte nach der Black-Scholes-Methode und betrug im Berichtsjahr CHF 100.24 pro Option. Im Berichtsjahr lag die Zielerreichung für die leistungsabhängigen Komponenten zwischen 95 % und 180 %. Für den Vorsitzenden der Konzernleitung betrug die leistungsabhängige Vergütung 228 % des Basisgehalts, für die übrigen Mitglieder der Konzernleitung 118 %. Die im Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen sowie die per Ende 2007 gehaltenen Beteiligungsrechte des Vorsitzenden der Konzernleitung und der Konzernleitung insgesamt finden sich auf den Seiten 22 und 23 dieses Geschäftsberichts.
Zusätzliche Vergütungen und Organdarlehen
An die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie diesen nahe stehenden Personen sind im Berichtsjahr keine zusätzlichen Vergütungen und Honorare aus gerichtet oder Organdarlehen gewährt worden.
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| Corporate Governance Bericht 2007 (156 KB) |